MIETENVERWALTUNG

In der Mietenverwaltung überträgt der Eigentümer dem Verwalter die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes notwendig sind. Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, die Interessen des Auftraggebers zu vertreten und die nachstehend aufgeführten Aufgaben wahrzunehmen.

 

KAUFMÄNNISCHE VERWALTUNG

  1. Vertragsverwaltung
    • Erfassung der Stammdaten zu den Mietern des benannten Vertragsgegenstandes
    • Sicherstellung vereinbarter Mietsicherheiten und deren Verwaltung
    • Vertragsabwicklungen mit den Mietern, insbesondere bei Mieterwechseln
    • Eingangskontrolle der Mietzahlungen und Nebenkosten des benannten Vertragsgegenstandes
    • Prüfung und Zahlung aller Ausgaben, insbesondere Zahlungen an die Eigentümer
    • Überprüfung vereinbarter Mietgleitklauseln bzw. Staffelmieten
    • Anpassung von Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter
  2. Rechnungswesen
    • Erstellung und Abrechnung aller Ein- und Ausgabenvorgänge
    • Erstellung einer aktuellen Zahlungsrückstandsliste
    • Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung
    • Erstellung der Nebenkostenabrechnung
    • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
    • Mahnwesen
  3. Allgemeine Verwaltung
    • Beratung und Unterstützung des AG bei Mietvertragsabschlüssen
    • Änderung bestehender Verträge in Abstimmung mit dem AG
    • Führung der gesamten Korrespondenz
    • Abwicklung von Vertragsauflösungen oder –beendigungen
    • Information über Kündigungen an AG sowie Klärung der weiteren Vorgehensweise
    • Geltendmachung aller Ansprüche gegenüber Behörden
    • Vertretung des AG gegenüber Versicherungsgesellschaften
    • Geltendmachung und Verfolgung von Schadenersatzansprüchen alle Art
    • Verwaltung von Hausakten und Belegen
  4. Mieterbetreuung

 

TECHNISCHE VERWALTUNG

  • Überwachung des baulichen und technischen Zustand des o. b. Vertragsgegenstandes
  • Prüfung und Abwicklung von Mängelanzeigen
  • Einholen von max. drei Kostenvoranschlägen für Reparaturarbeiten o. b. Vertragsgegenstandes
  • Auftragserteilung von Instandhaltungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
  • Abstimmung des Zeitpunktes erforderlicher baulicher Maßnahmen mit Mietern und beauftragten Dritten
  • Abnahme und Prüfung der Ausführung von Reparaturen
  • Prüfung von Rechnungen für technische Lieferungen und Leistungen sowie deren Zahlungsfreigabe
  • Durchführung von Wohnungsabnahmen und -übergaben bei Mieterverzug bzw. Mietereinzug und Prüfung der mietvertraglich festgelegten und gesetzlich vorgegebenen Rückgabemodalitäten
  • Durchsetzung von Forderungen gegenüber dem Mieter aufgrund festgestellter Mängel bei der Wohnungsrückgabe, soweit rechtlich durchsetzbar

 

BESONDERE LEISTUNGEN

  • Neuvermietung von Wohnungen, Gewerbeeinheiten und Stellplätzen
  • Überprüfung und Durchführung von Mieterhöhungen nach den gesetzlichen Vorschriften
  • Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlungen im Einzugsgebiet des Firmensitzes des Verwalters während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 – 18.00), soweit dies die Teilungserklärung zulässt. Der Verwalter ist bei Bedarf berechtigt, Untervollmacht zu erteilen.
  • Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen
  • Ortsbesichtigungen in Verbindung mit Rechtsstreitigkeiten, Gutachterterminen sowie Mängelbeseitigungen, die über das normale Maß hinaus gehen